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Übersicht der bundesdeutschen Projekte
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Laufende Projekte: |
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Lärmaktionsplanung - OptiLAP
Evaluierung und Optimierung der Lärmaktionsplanung nach der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ wurde mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24. Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Mit dieser Richtlinie wird ein Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zuständig für die Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden. In der 1. Stufe der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie waren bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne in Ballungsräumen und an Hauptverkehrswegen aufzustellen.
Vor diesem Hintergrund sollen die bei der Lärmaktionsplanung von den Kommunen bzw. den zuständigen Behörden gesammelten Erfahrungen analysiert werden und Vorschläge für die 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2012/2013 erarbeitet werden. Dabei sind folgende Schwerpunkte in 3 Arbeitspaketen zu betrachten:
• Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung
• Darstellung von Lärmkarten und Lärmminderungsmaßnahmen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung
• Verfahren zur Identifizierung von Lärmbrennpunkten
Als Ergebnis werden Hilfestellungen erarbeitet, die den Kommunen bzw. den zuständigen Behörden die Umsetzung der Lärmaktionsplanung in der 2. Stufe erleichtern sollen.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sind Workshops und Expertengespräche vorgesehen, um die Literaturrecherchen durch externes Expertenwissen zu ergänzen. Weiterhin sollen Zwischenergebnisse vorgestellt und mit Fachleuten diskutiert werden. Der Abschluss des Gesamtprojektes ist für 2013 geplant.
Das Forschungsprojekt wird unter Leitung der LÄRMKONTOR GmbH in Zusammenarbeit mit der konsalt GmbH, der HafenCity University Hamburg, Wölfel Meßsysteme · Software GmbH + Co. KG sowie der Fachhochschule Trier durchgeführt. |
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Umgebungslärm und Gesundheit am Beispiel Bremen
Die LÄRMKONTOR GmbH erstellte in Zusammenarbeit mit der EPI.Consult GmbH für das Umweltbundesamt eine Studie über potentiell lärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen im Großraum Bremen.
Die LÄRMKONTOR GmbH erarbeitet im Rahmen der Studie die Umgebungslärmbelastung durch Straßenverkehrslärm, Schienenlärm, Straßenbahnlärm und Fluglärm für die Wohngebäude in der Hansestadt Bremen und der angrenze Stadt Delmenhorst sowie die Gemeinde Stuhr. Berücksichtigt werden neben den verschiedenen Emittenten die Zeiträume day (6:00 bis 18:00 Uhr), evening (18:00 bis 22:00 Uhr) und night (22:00 bis 6:00 Uhr). Als Berechnungsmethode werden die für die Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie veröffentlichten VBUS, VBUSch und VBUF herangezogen.
Die Lärmbelastungsdaten an den Wohngebäuden werden mit anonymisierten Daten der Krankenkassen, dem Krebsregister und dem Mortalitätsindex, der sämtliche Todesursachen verzeichnet, abgeglichen. Ziel der Studie ist es, einen Zusammenhang zwischen Lärmbelastung und verschiedenen Krankheiten aufzuzeigen. |
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Lärmarme Reifen und geräuschmindernde Fahrbahnbeläge
Die LÄRMKONTOR GmbH erstellte im Auftrag der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg eine Studie mit welcher das Geräuschminderungspotenzial von lärmarmen Reifen und Geräusch mindernden Fahrbahnbelägen bei Straßenverkehrslärm untersucht werden sollte.
Ausgehend von der Schallentstehung des Systems „Reifen-Fahrbahn“ aus physikalisch-technischer Sicht, wurden die vorhandenen Mess- und Beurteilungsverfahren für die Ermittlung der Schallemission von Reifen (EU-Reifenrichtlinie, „Blauer Engel“) dargestellt und bewertet. Anhand von konkreten Geräusch-Emissionswerten von lärmarmen Reifen wurden Maßnahmenvorschläge zur Weiterentwicklung der Anforderungen an lärmarme Reifen erarbeitet und Kosten-Nutzen-Betrachtungen zu wirtschaftlichen Aspekten durchgeführt. |
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Kosten-Nutzen-Untersuchung des Umweltbundesamtes
Die Richtlinie 2002/49/EG fordert, den Lärm von Hauptverkehrswegen, Großflughäfen und Ballungsräumen zu kartieren sowie die Öffentlichkeit hierüber zu informieren. Für Bereiche mit (zu) hohen Geräuschbelastungen sind Aktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten.
Was jedoch eine hohe oder zu hohe Belastung darstellt, definiert die Europäische Kommission nicht. Vielmehr überlässt sie es den einzelnen Mitgliedstaaten, Schwellenwerte (die deutsche Übersetzung der Richtlinie 2002/49/EG spricht unverständlicherweise von „Grenzwerten“) für das Auslösen von Überlegungen zu Lärm mindernden Maßnahmen festzulegen. Diese Festlegung ist in der deutschen Gesetzgebung zur Umsetzung Richtlinie 2002/49/EG aus unterschiedlichen, vor allem finanziellen Gründen, auf nationaler Ebene bisher nicht erfolgt.
Das übergeordnete Ziel dieses Vorhabens ist es, eine Grenz- bzw. Schwellenwertkonstellation für das Auslösen von Überlegungen zu Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen von Aktionsplanungen zu identifizieren, die auch unter Kostengesichtspunkten die notwendige (politische) Akzeptanz findet.
Das grundsätzliche Ziel des Vorhabens ist eine bundesweite Schätzung der Kosten, die mit der Umsetzung verschiedener umsetzbarer Immissionsziele verbunden sind. |
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Lärmminderungspläne in der regionalen Planung
In der von der LÄRMKONTOR GmbH und dem Planungsbüro Richter-Richard für das Umweltbundesamt in den Jahren 2002-2004 durchgeführten Vorstudie „Modellvorhaben zur Optimierung von Lärmminderungsplänen auf regionaler Ebene“ wurde festgestellt, dass die regionale Lärmminderungsplanung bis dahin nicht auf breiter Ebene thematisiert wurde. Die im Rahmen dieser Vorstudie gewonnenen Umfrageergebnisse haben eindeutig gezeigt, dass eine Ursache dieses Defizits u.a. in einem unnötigen Konkurrenzdenken sowie in falsch verstandener Ausübung der Planungshoheit zu finden war, welche ein gemeindeübergreifendes Handeln weitgehend verhinderten.
Dem gegenüber ergibt sich aus der Raumordnung die klare Forderung, sich mit der Zuordnung von Flächennutzungen, der Verkehrsinfrastruktur und dem Umweltschutz auseinander zu setzen. Teilweise erfolgte dies, offensichtlich aber fehlte die Verzahnung zwischen den Akteuren auf kommunaler und regionaler Ebene.
Regionale Lärmminderungsplanung erfolgt nicht auf der Grundlage von politischen Grenzen, sondern problemorientiert. Dies ist eine effiziente, "moderne" Lösung. Sie setzt allerdings voraus, dass in den betroffenen Gemeinden ein Problemverständnis besteht oder entwickelt wird, so dass es nunmehr zu einem gemeinsamen, interkommunalen Handeln kommt. Die bisherigen Erfahrungen mit Städtenetzen können als Vorbild und Wegweiser dienen.
Angestrebtes Ziel dieses Vorhabens war deshalb die Entwicklung und Erprobung von Instrumentarien und Verfahren, die die Koordination und Abstimmung raumbedeutsamer Planungen zwischen verschiedenen Staaten, Bundesländern oder Kommunen, aber auch Maßnahmenträgern unterstützen. Am Ende des Vorhabens sollte deshalb ein fachübergreifender und umsetzungsorientierter Investitions- und Maßnahmenplan stehen.
Unter Einbeziehung der Ziele höherer Planungsebenen (etwa der Raumordnung, der Landes- und Regionalplanung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege) war hierbei nach effizienten Wegen der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit zu suchen.
Die Erreichbarkeit der Zielsetzung sollte am Beispiel von Modellregionen überprüft und bewertet werden. Bei der Auswahl dieser Regionen wurden sowohl Bundesländer als auch EU-Mitgliedsstaaten übergreifende Aspekte berücksichtigt.
Als repräsentative Regionen wurden die Region EURODE aus den Gemeinden Herzogenrath (Deutschland) und Kerkrade (Niederlande) sowie Brandenburg-Ost (im Bereich B 112 von Frankfurt/Oder bis Guben) ausgewählt. |
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Erhebung von Kosten für Schallschutzfenster
Bis 1995 wurde die Kostenentwicklung baulicher Schallschutzmaßnahmen durch das Institut für Fenstertechnik (Rosenheim) im Auftrag des Umweltbundesamtes beobachtet. Die erhobenen Daten wurden u.a. im Rahmen von Kostenschätzungen für Gesetzesinitiativen eingesetzt und regelmäßig in den Jahresberichten des Umweltbundesamtes veröffentlicht.
Die LÄRMKONTOR GmbH sollte hierbei ein Software-Paket entwickeln, welches das Umweltbundesamt bei der Erhebung und Auswertung der Kosten baulicher Schallschutzmaßnahmen in größtmöglichem Umfang unterstützt und auf handelsüblichen Rechnern lauffähig ist. |
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Entwicklung eines Geräuschbelastungsmodells
Im Rahmen des vom Umweltbundesamt beauftragten Vorhabens sollte ein Geräuschbelastungsmodell inklusive eines gebrauchsfertigen Programmpaketes entwickelt werden, welches die Belastungszahlen unterschieden nach Pegelklassen für vier Quellengruppen in Abhängigkeit von einer Vielzahl von Parametern berechnet. Ferner sollte es Retro- und Prospektiven bei marginalen Eingangsdaten-Veränderungen nachzeichnen. Das Modell sollte ganz Deutschland erfassen, jedoch auch in der Lage sein, regionale Unterschiede (z.B. Flächenbundesländer/Stadtstaaten o.a. alte Bundesländer/neue Bundesländer) zu berücksichtigen.
Die erstgenannte Modelleigenschaft – bundesgebietsdeckend Betroffenenzahlen unterschieden nach Pegelklassen zu ermitteln – erforderte einen hohen Aufwand im statistischen Bereich, bei relativ unkomplizierten Gleichungs- und Schnittstellensystemen bei Emissions- und Ausbreitungsberechnungen.
Die zweite Modelleigenschaft - Veränderungen in den Emissionsparametern aber auch bei nicht-akustischen Einflussgrößen so zu beschreiben, dass Ursache-Wirkung-Zusammenhänge erkennbar und nachvollziehbar werden –, sie zwang zur Modellierung realitätsnaher Belastungssituationen mit hohen Ansprüchen an die Abbildungsgenauigkeit der vorgenommenen Eingangsdaten-Veränderungen. Um beiden Forderungen gerecht zu werden, wurde ein modulares Modell entwickelt, dessen Stärken insbesondere in den Szenarienberechnungen für erdgebundene Verkehrslärmquellen liegen. Diese nämlich weisen in den Eingangsparametern die größte Variationsbreite auf. |
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Lärmkontor GmbH, Hamburg, 2009 |
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