Baulärm
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Der bei gewerblichen Bauarbeiten entstehende Lärm wird als Baulärm bezeichnet. Er ist im Regelfall zeitlich, sowohl innerhalb des Tagzeitraumes als auch durch die Bauzeit (Wochen, Monate) begrenzt, dafür aber meist lärmintensiv und belästigend. Die Beurteilung der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Baulärm erfolgt nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm). Die Emissiondaten der einzelnen Bauabläufe liegen bei der LÄRMKONTOR GmbH in einer umfangreichen Datenbank vor. Sie setzt sich aus Literaturangaben und aus eigenen Messungen zusammen. |
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