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Baulärm

Der bei gewerblichen Bauarbeiten entstehende Lärm wird als Baulärm bezeichnet. Er ist im Regelfall zeitlich, sowohl innerhalb des Tagzeitraumes als auch durch die Bauzeit (Wochen, Monate) begrenzt, dafür aber meist lärmintensiv und belästigend. Die Beurteilung der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Baulärm erfolgt nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm).

Die Emissiondaten der einzelnen Bauabläufe liegen bei der LÄRMKONTOR GmbH in einer umfangreichen Datenbank vor. Sie setzt sich aus Literaturangaben und aus eigenen Messungen zusammen.

Ansprechpartner

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Mirco Bachmeier

Dipl.-Ing.

Fachbereich:
Gutachten zu Bauleitplanung, Industrie- und Gewerbelärm, Machbarkeitsstudien, Baulärm, Lärmkartierungen, Aktionsplanungen

 

Schalltechnische Prognose von Baustellentätigkeiten

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Die LÄRMKONTOR GmbH führt Untersuchungen durch, mit denen die zu erwartenden Immissionen durch den Betrieb der Baustelle prognostiziert und anhand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) beurteilt werden. Somit können im Vorfeld Hinweise für Lärmschutz- bzw. Minderungsmaßnahmen sowie der schalltechnischen Optimierung der Baustellentätigkeiten werden gegeben.

Beispielprojekt und Referenzen

Baustellenüberwachung / Monitoring

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Wenn Baustellen in der Nähe von Wohngebieten aus schalltechnischer Sicht als besonders kritisch angesehen werden, können baubegleitende Dauerschallpegelmessungen von der LÄRMKONTOR GmbH durchgeführt werden, um einen Nachweis der Immissionssituation während der Bauphase zu erhalten. Im Vorfelde sowie auf Basis der Messungen führen wir auch Beratungen zur schalltechnischen Optimierung der Baustellentätigkeiten durch.

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