Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und ihnen entgegen zu wirken. Die LÄRMKONTOR GmbH hat maßgeblich bei der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht mitgewirkt. Darüber hinaus hat die LÄRMKONTOR GmbH entscheidende Grundlagen zur technischen und planerischen Erfüllung der Anforderungen der Umgebungslärmrichtlinie für die Bundesregierung und die Europäische Kommission erarbeitet.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben sind Strategische Lärmkarten und darauf aufbauende Lärmaktionspläne, im Regelfall von den zuständigen Gemeinden, zu erarbeiten. Die Erstellung dieser Unterlagen hatte in den Jahren 2007 und 2008 erstmals zu erfolgen und ist danach alle 5 Jahre zu aktualisieren.