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Lärmkartierung und Aktionsplanung

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und ihnen entgegen zu wirken. Die LÄRMKONTOR GmbH hat maßgeblich bei der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht mitgewirkt. Darüber hinaus hat die LÄRMKONTOR GmbH entscheidende Grundlagen zur technischen und planerischen Erfüllung der Anforderungen der Umgebungslärmrichtlinie für die Bundesregierung und die Europäische Kommission erarbeitet.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben sind Strategische Lärmkarten und darauf aufbauende Lärmaktionspläne, im Regelfall von den zuständigen Gemeinden, zu erarbeiten. Die Erstellung dieser Unterlagen hatte in den Jahren 2007 und 2008 erstmals zu erfolgen und ist danach alle 5 Jahre zu aktualisieren.

Ansprechpartner

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Marion Krüger

Dipl.-Ing. Umwelttechnik

Fachbereich:
Lärmkartierungen, Aktionsplanungen, Luftschadstoffe, Stäube, Gerüche

 

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Carsten Kurz

Dipl.-Geograph

Fachbereich:
Aktionsplanungen, Lärmkartierungen, Öffentlichkeitsbeteiligungen, Forschungsprojekte

 

Strategische Lärmkartierung

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Die Erarbeitung der Strategischen Lärmkartierungen erfolgt in Deutschland auf der Grundlage der 34. BImSchV und der darin benannten Berechnungsverfahren. Die Berechnungsverfahren differenzieren sich für den Straßenverkehrslärm (VBUS), den Schienenverkehrslärm (VBUSch), den Industrie-und Gewerbelärm (VBUI), den Fluglärm (VBUF) und die Ermittlung der Belastetenzahlen (VBEB).

Die LÄRMKONTOR GmbH führt sowohl national als auch international Lärmkartierungen im Auftrag der zuständigen Behörden durch. Dabei werden Strategische Lärmkartierungen sowohl für kleine Gemeinden, für Städte, Ballungsräume und ganze Bundesländer erarbeitet und oftmals auch im Rahmen der vorgeschriebenen Information der Öffentlichkeit vorgestellt.

Beispielprojekt und Referenzen

Lärmaktionsplanung

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Auf der Grundlage der Kartierungsergebnisse erarbeitet die LÄRMKONTOR GmbH in Zusammenarbeit mit den zuständigen Städten und Gemeinden Lärmaktionspläne. Dabei werden sowohl komplette Lärmaktionspläne erstellt als auch Teilleistungen wie Betroffenheitsuntersuchungen (z.B. nach der LärmKennZiffer-Methode), Maßnahmenprüfungen oder Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie allgemeine Beraterleistungen zur Lärmaktionsplanung erbracht. Je nach Umfang und Fragestellungen werden diese Leistungen von der LÄRMKONTOR GmbH allein oder in Zusammenarbeit mit unseren Partnern LK.ARGUS GmbH sowie konsalt - Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH bearbeitet. Im Rahmen der Umsetzung der ersten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie hat die LÄRMKONTOR GmbH rund 60 Lärmaktionspläne erarbeitet bzw. hat an deren Erarbeitung mitgewirkt.

Darüber hinaus erarbeiten wir zum Thema Lärmaktionsplanung Leitfäden, führen Veranstaltungen durch, arbeiten in nationalen und internationalen Gremien mit und führen Forschungsprojekte durch.

Beispielprojekt und Referenzen