Die LÄRMKONTOR GmbH führt Schallpegelmessungen nach geltenden Normen und Vorschriften durch. Neben Schallimmissionsmessungen in den Bereichen Gewerbe- und Baulärm, Schienen- und Straßenverkehrslärm sowie Sport- und Freizeitlärm werden auch Schallemissionsmessungen für Maschinen und Anlagen (Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen) durchgeführt.
Für z.B. Gemeinden, Kommunen und zuständige Behörden führen wir zudem Vorbeifahrtmessungen an Straßen zur Bewertung von Straßenoberflächen durch. So kann die Wirksamkeit neuer Straßenbeläge oder einer Instandsetzung der Straßenoberfläche nachgewiesen werden.
Für Hamburg ist die LÄRMKONTOR GmbH bekannt gegebene Stelle nach §26 BImSchG für die Ermittlung von Geräuschimmissionen und -emissionen. Nach Aktualisierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11.08.2010 können wir für alle Bundesländer Messungen nach §26 BImSchG anbieten und durchführen.